Wen betrifft die 2006 verschärfte Dienstwagensteuer?
Fahrtenbuch
Ein Fahrtenbuch kann schnell ein paar Tau-sender pro Jahr und Fahrzeug sparen!
Die höhe der Einspar-ungen lassen sich annähernd mit unser-em Berechnungsform- ular ermitteln. Präzise Zahlen und Aussagen kann jedoch nur Ihr Steuerberater treffen.
Die Lösung desPro-blems:
TravelControl, das elektronische Fahrt-enbuch-System!
Mit unseren vollauto-matischen Fahrten-büchern gehört jetzt das lästige und zeit-raubende manuelle Führen eines Fahrten-buches der Vergangen-heit an.
Wir bieten Ihnen erst-klassige Spitzenpro-dukte, die Ihnen das tägliche Leben enorm erleichtern und Ihnen dabei jede Menge Geld sparen.
Alle Selbständigen, Unternehmer und Freiberufler müssen für Ihre betrieblich genutzten Fahrzeuge ab 2006 eine neue geplante gesetzliche Regelung beachten. Im Hintergrund steht das Gesetz zur "Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen". Das Gesetz soll nach Durch-laufen des parlamentarischen Verfahrens, rückwirkend zum 01.01.2006 in Kraft treten.
Dieses Gesetz regelt u.a. die Besteuerung der privaten Nutzung von Kfz. Unter Anwendung der 1 Prozent-Regelung wird es auf Fahrzeuge desb notwendigen Betriebsvermögens ( § 6 Abs. 1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz ) beschränkt.
Selbstständige + Freiberufler unterscheiden nun 3 Fälle:
1) Liegt die dienstliche Nutzung des Pkw unter 10 Prozent, ändert sich 2006 nichts. In diesem Fall können lediglich die sporadischen Dienstfahrten mit 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer abgesetzt werden.
2) Nutzten Sie den Pkw zwischen 10 und 50 Prozent Privat, konnten bis Ende 2005 sämtliche laufenden Kosten als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Ab 2006 nun soll die betriebliche Nutzung des Pkw verbindlich Mittels Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Dann sind die ermittelten Kosten der Fahrzeuge nur noch dann Betriebsausgaben, wenn sie eindeutig durch beruflichen Fahrten entstanden. Zusätzlich müssen die täglichen Pendelfahrten zwischen Wohnung und Büro mit den Kilometerkosten Gewinn erhöhend angesetzt werden.
Soll der Wagen hingegen im Privatvermögen verbleiben, wie bei der Unterschreitung der 10-Prozent-Grenze, sind ebenfalls 0,30 Euro absetzbar.
3) Bei dienstlicher Nutzung des Fahrzeuges über 50 Prozent ändert sich nichts. Hier muss dieser Anteil allerdings jetzt zwingend glaubhaft gemacht werden (Fahrtenbuch), damit auch weiterhin die pauschale Ermittlung nach dem Listenpreis erfolgen kann. Je höher die dienstlichen Fahrten, umso eher lohnt aber hier, freiwillig auf ein Fahrtenbuch umzusteigen.
Nutzungsbestimmungen für Angestellte
Beim Firmenwagen von Angestellten ändert sich nichts. Sie können unabhängig von der Nutzung weiterhin wie bisher vorgehen. Sie haben auch weiterhin die Möglichkeit, sich freiwillig für die oftmals viel günstigere Fahrtenbuchmethode zu entscheiden oder die bequeme aber teuere 1%-Pauschale zu zahlen.
Blieben Fragen offen?
Ob nun Fragen oder der Wunsch nach detaillierter Beratung unser Supportteam hilft Ihnen gern weiter. Bitte ergänzen Sie dazu das nachstehende Formular mit Ihren Daten und Fragen. Wem das zu aufwändig ist nutzt einfach denCallback und wird in Kürze von uns angerufen.
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