Auch 2012 müssen Selbständige, Freiberufler und Angestellte (seit 1996) für Ihren Dienstwagen Monat für Monat 1 Prozent des Brutto-Listen-Neupreises privat versteuern!
ACHTUNG: Jetzt die aktuellen Meldungen beachten! Bei einem Wagen mit einem Neupreis von nur 25.ooo Euro können das monatlich schon ca. 250,- Euro sein.
"Definition" der privaten/dienstlichen Fahrzeugnutzung
Die Möglichkeit der privaten Nutzung Ihres Diestwagens besteht für das Finanzamt immer dann, wenn die ausschließliche dienstliche Nutzung nicht lückenlos durch ein Fahrtenbuch nachgewiesen werden kann.
Der große Irrglaube vom Schutz durch den Zweitwagen
Die weit verbreitete Meinung, dass der Besitz eines privaten PKW vor der 1 %-Besteuerung schützt, ist leider nicht zutreffend. Wie der beigefügte Bericht über ein Gerichtsurteil des BFH vom 14. Mai 1999 (VI B 258/98 NV) aus dem "Steuer-Newsletter 8/99" zeigt, wird die 1 %-Pauschale auch nicht nur für einen Dienstwagen, sondern für jedes der Fahrzeuge angesetzt, wenn kein Nachweis des genauen Privatnutzungsanteiles für jedes der Fahrzeuge erbracht werden kann. Der Auszug aus dem Steuer-Newsletter bestätigt unsere Erfahrung.
Ein Fahrtenbuch kann Sie vor Nachzahlungen bewahren
Selbst viele Steuerberater haben den Ernst der Lage bis heute nicht erkannt und so kommt es immer wieder vor, daß ahnungslose Nutzer von Firmenfahrzeugen einige tausend EURO an die Finanzämter nachzahlen dürfen. In der Regel sogar für die
letzten 3 Jahre.
Das Führen eines Fahrtenbuches kann also schnell ein paar Tausender pro Fahrzeug und Jahr ersparen! Ob für Ihren speziellen Anwendungsfall die 1 %-Pauschale oder das Führen eines Fahrtenbuches günstiger ist, erfahren Sie unverbindlich mit unserem "Berechnungsformular".
TravelControl - Die Lösung des Fahrtenbuch-Problems
Mit unserem vollautomatischen
Fahrtenbuch gehört das lästige, zeitraubende und manuelle Führen eines Fahrtenbuches, der Vergangenheit an.
Wir bieten Ihnen ein erstklassiges Spitzenprodukt, welches Ihnen das tägliche Leben enorm erleichtern und dabei jede Menge Geld sparen kann.
Praxisbeispiele
Hier finden Sie Beispiele aus der Praxis der Finanzämter und deutschen Gerichte zum Thema Fahrtenbuch. Hierbei wird sehr deutlich, daß der Fiskus diese lukrative Einnahmequelle gern voll ausschöpft:
Ob nun offen Fragen oder das Bedürfnis nach detaillierter Beratung, unser Supportteam hilft Ihnen gern weiter. Bitte ergänzen Sie dazu das nachstehende Formular mit Ihren Daten und Fragen. Wem das zu aufwändig ist benutzt einfach dieCallback-Funktion und wird in Kürze von uns angerufen. Vielen Dank
Vielen Dank für Ihr Interesse. Die mit dem * gekennzeichnete Felder (Plichtfelder)
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