Finanzämter schauen bei der Prüfung von elektronischen Fahrtenbüchern zunehmend genauer hin. Wie das jüngste Urteil des Finanzgerichtes Münster vom 4. Februar 2010
(AZ: 5 K 5046/07 E, U) zu elektronischen Fahrtenbüchern beweist, ist es nicht egal für welches Produkt Sie sich entscheiden. Hier wurde ein elektronisches Fahrtenbuchsystem als nicht ordnungsgemäß abgelehnt.
Sind denn Billigprodukte wirklich günstig, wenn es wie im o.g. Urteil zu einer Ablehnung und saftigen Steuernachforderung von mehreren tausend Euro kommt? Nur die Behauptung des Herstellers alleine bietet hier keine Sicherheit gegenüber dem Finanzamt.
Bedenken Sie, dass die Beweislast gegenüber dem Finanzamt dafür, dass das verwendete elektronische Fahrtenbuch auch ordnungsgemäß ist, immer beim Steuerpflichtigen liegt.
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30.01.2010
Südwest Presse - Germany am 30.01.2010:
Zitat 'Fahrzeughalter haften nicht für fremde Raser ...'
Stattdessen forderte der VGT, Auskunftsverweigerern schneller die Pflicht, ein Fahrtenbuch zu führen, aufzuerlegen. Außerdem solle die Bundesregierung. ...' Ende des Zitats
Zitat 'Wie sich Selbstständige ein Fahrtenbuch ersparen ...'
Seit 2006 ist der betriebliche Fuhrpark steuerlich schlechter absetzbar, wenn der Wagen überwiegend in der Freizeit genutzt wird. Selbstständige könn ...' Ende des Zitats
Zitat 'Fahrtenbuch darf keine widersprüchlichen Angaben ...'
Wer ein Fahrtenbuch führt, sollte darauf achten, dass die Eintragungen zeitnah und vollständig sind. In einem vor dem Finanzgericht München verhandelten ...' Ende des Zitats
Zitat '1 %-Regelung steht Investitionsabzugsbetrag nicht im Weg ...'
Der Steuerpflichtige kann die Absicht, dass der Wagen ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird, mittels eines Fahrtenbuches darlegen ...' Ende des Zitats
... für die erfolgreiche Zusammenarbeit und das entgegengebrachte Vertrauen. Wir wünschen Ihnen sowie Ihren Familien ein guten Rutsch und ein gesundes, glückliches sowie erfolgreiches Jahr 2010.