Fahrtenbuch: Regelungen+Neuregelungen
Auch 2010 wieder die elektronische Alternative gegen die Dienstwagenpauschale


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Update: 09.09.2010

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Regelungen zum steuerlichen Fahrtenbuch
Aktualisiert am 09.09.2010
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Auch 2010 wird sich wahrscheinlich nichts ändern.

Durch die "neuen" Steuerregelungen ist das Führen eines Fahrtenbuches für Selbständige und Freiberufler seit dem 01.01.2006 quasi unverzichtbar geworden.


Deutscher Bundesrat
Bundesrat: Gesetz ist jetzt beschlossen!

In der Sitzung vom Freitag 07.04.2006 hat nun auch der Bundesrat abschließend dem "Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen" zugestimmt. Weiter heißt es wörtlich:

"Weiterhin fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, zeitnah zum In-Kraft-Treten der Beschränkung der Anwendung der Ein-Prozent-Regelung auf Fahrzeuge des notwendigen Betriebsvermögens Verwaltungsanweisungen für den Nachweis des betrieblichen Nutzungsanteils durch die Steuerpflichtigen zu schaffen."

Quelle:
  • Bundesrat, Pressemitteilung 53/2006, 07.04.2006
  • bundesrat.de Externer Link .


17.03.2006 - Bundestag hat zugestimmt

Der Bundestag hat einem entsprechenden Gesetzentwurf des Kabinetts am 17.03.2006 zugestimmt. Somit vollzog der umstrittene Gesetzentwurf zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen (u.a. Änderungen bei der Dienstwagenbesteuerung) den nächsten wichtigen Schritt im steuerlichen Gesamtkonzept der Bundesregierung. Der Bundesrat wird am 7. April voraussichtlich abschließend über das Gesetz beraten.

Hier die Maßnahmen im Einzelnen: www.Bundesregierung.de Externer Link .


20.12.2005 Steuerschlupflöcher werden gestopft ! ...
»
Die Bundesregierung schröpft mal wieder den „kleinen Mann“

Übersetzung
Unsere „Übersetzung“ für alle die solche Formulierungen auch erst nach mehrma-ligem lesen verin-nerlichen, folgt am Schluss.
Fahrtenbuch - Aktuelle Meldungen 2006
Hier ist der aktuelle Gesetzentwurf Externer Link für die Neuregelung der steuerlichen KFZ-Abrechnung.


Änderung der sogenannten "1-Prozent-Regelung"
Quelle: www.bundesregierung.de Externer Link vom 20.12.2005

Zitat "Die steuerliche"1-Prozent-Regelung" ist künftig auf Dienstfahrzeuge beschränkt, die zu mehr als 50 Prozent ("notwendiges Betriebsvermögen") dienstlich genutzt werden. Beim so genannten "gewillkürten Betriebsvermögen" (betriebliche Nutzung mindestens 10 bis 50 Prozent) wird die geschätzte private Nutzung des Fahrzeugs angesetzt. Unternehmer müssen künftig den Anteil der Nutzung eines Dienstfahrzeuges gegenüber dem Finanzamt nachweisen. Bisher führen hier zahlreiche steuerliche Fallgestaltungen zu einem ungerechtfertigten Steuervorteil, wenn die private Nutzung von Dienstfahrzeugen überwiegt.
Bei der so genannten Dienstwagenbesteuerung, also in den Fällen, in denen der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Fahrzeug zur privaten Mitnutzung überlässt, ändert sich nichts - weder für den Unternehmer noch für den Arbeitnehmer." Ende des Zitats


Das bedeutet unserer Meinung nach im Klartext

Für Angestellte, die von ihrer Firma einen Dienstwagen zur freien Verfügung gestellt bekommen ändert sich nichts. Sie haben auch weiterhin die Möglichkeit, sich freiwillig für die oftmals viel günstigere Fahrtenbuchmethode zu entscheiden oder die bequeme aber teuere 1%-Pauschale zu zahlen.

Selbständige oder Freiberufler ohne festes Anstellungsverhältnis sollten in jedem Fall ein lückenloses Fahrtenbuch führen, da sie sich sonst der Willkür des Finanzamtes unterwerfen.


Das Finanzamt darf zukünftig SCHÄTZEN

Schätzt ein Mitarbeiter des FA also in Zukunft, dass Sie Ihren Dienstwagen z.B. 70% oder 90% Privat nutzen, so werden Sie zukünftig diesen Anteil ALLER Fahrzeugkosten (z.B. Anschaffungs-kosten, Werkstatt, Versicherungen, Steuern usw. ) aus eigener Tasche bezahlen.

Nebenbei bemerkt: Die Damen und Herren der Bundesregierung betrifft diese Neuregelung natürlich nicht. Sie Zahlen auch zukünftig keinen Cent mehr für Ihre Nobelfahrzeuge inklusive Chauffeur.


Das legale Mittel gegen die Dienstwagensteuer

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Den Anschaffungspreis können Sie dazu noch voll steuerlich absetzen.

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