Fahrtenbuch für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer: ... das Fahrtenbuch ist oft die günstigere Methode


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Fahrtenbuch und TravelControl Aktualisiert 19.05.2012

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Update: 19.05.2012

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Arbeitnehmer: Fahrtenbuch oft günstiger

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Fahrtenbuch oft günstiger (Steuerrecht)

Von Michael Fischer

Fahrtenbuch auch für Arbeitnehmer oft günstiger! © Fotomontage: McFahrtenbuch
Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzen darf, muß den geldwerten Vorteil dafür versteuern. Der Nutzungswert kann auf zwei Arten ermittelt werden: nach der Ein-Prozent-Regelung oder der Fahrtenbuchmethode. Um den Verwaltungsaufwand gering zu halten, ermitteln viele Arbeitgeber den Nutzungswert generell nach der Ein-Prozent-Methode.

Doch oft ist die Fahrtenbuchmethode günstiger, weil dabei die individuelle Situation des Arbeitnehmers berücksichtigt wird. Es ergibt sich immer dann ein Vorteil, wenn der Anteil der Privatfahrten oder die Gesamtfahrleistung gering ist, ebenso dann, wenn der Pkw bereits abgeschrieben ist oder es sich um einen Gebrauchtwagen handelt. Der Arbeitgeber muß in Abstimmung mit dem Arbeitnehmer für jedes Kalenderjahr festlegen, welches Verfahren angewendet werden soll. Er ist aber nicht verpflichtet, die günstigste Methode auszuwählen.

Doch auch wenn der Arbeitgeber die Ein-Prozent-Regelung angewendet hat, hindert dies den Arbeitnehmer nicht daran, ein Fahrtenbuch zu führen und in seiner Steuererklärung den Nutzungswert zu seinen Gunsten zu korrigieren. Er benötigt dafür vom Arbeitgeber die Gesamtkosten des Pkw und erklärt dann in seinen Steuerunterlagen den tatsächlichen Nutzungswert aufgrund des Fahrtenbuchs. Da im Bruttolohn der zu hohe Nutzungswert nach der Ein-Prozent-Regelung enthalten ist, muß er in entsprechender Höhe korrigiert werden.

Dafür läßt sich der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Bescheinigung über den Jahresnutzungswert für die private Pkw-Nutzung ausstellen. Es empfiehlt sich, eine Anlage über die Ermittlung des korrigierten Bruttolohns der Anlage N zur Einkommensteuererklärung beizufügen. Das Fahrtenbuch aber muß nur vorgelegt werden, wenn das Finanzamt dazu auffordert (OFD München, Verfügung vom 18. Januar 2001).

Quelle:
  • Der Autor Michael Fischer ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Hamburg-Rahlstedt.
  • Im Internet erreichbar unter: www.wpfischer.de Externer Link .

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