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Elektronisches Fahrtenbuch und Steuervorteile (Dienstwagensteuer / Dienstwagenpauschale)

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Fahrtenbuch & Steuervorteil

Wußten Sie schon?
Seit dem 1. Januar 1996 sind für Fahrer von Dienstwagen harte Zeiten angebrochen. Unternehmer, Freiberufler sowie Arbeitnehmer müssen ihren Firmenwagen monatlich pauschal mit 1 % des Listenpreises inkl. aller Extras und der gesetztlichen MwSt. versteuern, wenn auch die Möglichkeit der privaten Nutzung besteht. Außerdem werden nochmals 0,03 % des Listenneupreises pro Arbeitswegkilometer fällig.

Für das Finanzamt besteht diese Möglichkeit eigentlich immer dann, wenn die ausschließliche dienstliche Nutzung nicht lückenlos durch ein Fahrtenbuch nachgewiesen werden kann. Die weit verbreitete Meinung, daß der Besitz eines privaten PKW vor der 1 %-Besteuerung schützt, ist leider nicht zutreffend. Wie der beigefügte Bericht über ein Gerichtsurteil des BFH vom 14. Mai 1999 (VI B 258/98 NV) aus dem "Steuer-Newsletter 8/99" zeigt, wird die 1 %-Pauschale auch nicht nur für einen Dienstwagen, sondern für jedes der Fahrzeuge angesetzt, wenn kein Nachweis des genauen Privatnutzungsanteiles für jedes der Fahrzeuge erbracht werden kann. Der Auszug aus dem Steuer-Newsletter bestätigt unsere Erfahrung. Dieser Auszug steht am Ende der Seite zur Auswahl bereit.
Selbst viele Steuerberater haben den Ernst der Lage bis heute nicht erkannt und so kommt es immer wieder vor, daß ahnungslose Nutzer von Firmenfahrzeugen einige tausend EURO an die Finanzämter nachzahlen dürfen. In der Regel sogar für die letzten 3 Jahre.

Das einzige Mittel zur Umgehung der Pauschalbesteuerung nach der 1%-Methode besteht in der lückenlosen und peniblen Führung eines Fahrtenbuches, mit dem Sie Ihren wirklichen privaten Nutzungsanteil dem Finanzamt nachweisen können.

Welche der beiden Methoden im Einzelfall günstiger ist, hängt von der Nutzung des Dienstwagens ab. Die 1%-Methode ist meist dann besser, wenn der Dienstwagen einen niedrigen Listenpreis hat, häufig privat und wenig geschäftlich genutzt wird.

Der Einzelnachweis durch ein Fahrtenbuch ist in der Regel steuersparender, wenn bereits einer der nachfolgenden Voraussetzungen zutrifft:
-
es fallen wenig Privatfahrten an
-
es wird nur eine geringe Jahresfahrleistung erreicht
- das Fahrzeug ist bereits abgeschrieben
-
das Fahrzeug ist ein Gebrauchtfahrzeug

Um den Steuervorteil durch den Einzelnachweis mit einem Fahrtenbuch zu nutzen, können Sie manuell ein Fahrtenbuch führen. Diese Methode ist jedoch sehr zeitraubend und lästig. Wenn dabei Lücken oder Fehler entstehen, wird das Fahrtenbuch dann oft insgesamt nicht mehr anerkannt. In diesem Fall müssen Sie das Fahrzeug nachträglich nach der 1%-Methode versteuern.

Viel einfacher und zeitsparender für Sie ist dagegen der Einsatz des elektronischen Fahrtenbuches TravelControl. Dank modernster Technik arbeitet TravelControl vollautomatisch und nimmt Ihnen dadurch diese lästige Arbeit ab.



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