Hier finden Sie Beispiele aus der Praxis der Finanzämter und deutschen Gerichte zum Thema Fahrtenbuch. Hierbei wird sehr deutlich, daß der Fiskus diese lukrative Einnahmequelle gern voll ausschöpft:
1.) Ablehnung handgeschriebener Fahrtenbücher 2.) Der Nachweis muß für alle Firmen-Pkw erbracht werden
Das nachfolgende Beispiel ist ein wahrer Vorgang. Wir haben aus Datenschutzgründen lediglich die persönlichen Daten wie Name, Steuernummer und Kfz-Kennzeichen verändert.
Guten Gewissens führte Herr Müller jahrelang mühsam manuell sein Fahrtenbuch, um die 1 %- Pauschale zu umgehen.
Leider hielt dieses Fahrtenbuch bei einer Lohnsteuerprüfung nicht Stand.
Die Vorgangsunterlagen wurden uns freundlicherweise durch Herrn Müller zur Verfügung gestellt. Das nachfolgende Schreiben wurde originalgetreu mit Veränderung der persönlichen Daten durch uns nachgestaltet.
Der nachfolgende Beitrag ist ein Auszug aus dem Steuer-Newsletter [ Ausgabe 8/99 ].
Den Originaltext finden Sie auf von der Homepage: http://www.steuer-newsletter.de/aktuelle8.htm