Bei Privatfahrten zeichnet TravelControl nur die gefahrenen Kilometer auf Uhrzeit und Ziel der Fahrt werden bei Privatfahrten aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfasst. Die TravelControl-Datenbank speichert alle erfassten Daten, lässt aber deren Manipulation nicht zu. Die Manipulationssicherheit ist neben der lückenlosen Führung eine Grundvoraussetzung für die Anerkennung durch das Finanzamt.
Es is die zentrale Frage in der Kaufentscheidung:
"Ist das System vom Finanzamt anerkannt?"
Fakt: TravelControl Personal entspricht den Anforderungen der Finanzbehörden an ein Fahrtenbuch!
Fakt: Das elektronische Fahrtenbuch -TravelControl Personal- entspricht allen Anforderungen des Finanzamtes und ist
manipulationssicher!
Die entsprechende Konformitätserklärung des Herstellers können Sie hier downloaden.
TravelControl gibt es nun schon seit über 17 Jahren und wird inzwischen von vielen zehntausenden Kunden verwendet. 1998 wurde es als Fahrtnachweis für die Finanzbehörden konzipiert und entwickelt und im Laufe der Jahre, immer wieder aktualisiert und angepasst. Derzeit ist gibt es -TravelControl Personal- in der aktuellen Version 7.5.
Eine Mitteilung bezüglich einer Nichtanerkennung des -TravelControl Personal- durch ein Finanzamt liegt uns nicht
vor.
Bei Unsicherheiten und Fragen bezüglich TravelControl wenden Sie sich bitte direkt an uns. Unser Supportteam wird Sie nach besten Möglichkeiten unterstützen. Nutzen Sie dazu unser E-Mail-Formular oder treten gleich telefonisch unter 03303-505698 mit uns in Kontakt.
Bei Einsatz älterer Versionen, könnte es aufgrund inzwischen geänderter Rechtslage, zur
Aberkennung durch Finanzämter kommen. Wir empfehlen deshalb, immer die aktuellste Version einzusetzen. Hier erfahren Sie mehr zu aktuellen Updates. Update jetzt online
bestellen
Leider gibt es weder beim Finanzamt noch beim Bundesministerium für Finanzen eine Zertifizierungsstelle für
Buchhaltungssoftware, Kassenbücher oder elektronische Fahrtenbücher. Die Entscheidungen der Finanzämter zum Fahrtenbuch sind immer Einzelfallentscheidungen. Wir empfehlen daher jedem, der die 1%
Pauschale für den Dienstwagen gern vermeiden möchte, bereits im Vorfeld eine Anfrage bei seinem zuständigen Finanzamt, mit der Bitte, um die rechtsverbindliche Auskunft, welche Forderungen im
speziellen Fall gestellt werden.
Nutzen Sie bitte im eigenen Interesse die Möglichkeit und reichen Ihre konkrete Anfrage, zusammen mit einem Fahrtenbuchausdruck zumindest des ersten Monats, bei Ihrem Finanzamt ein. Bitten Sie
auch darum, dass bei der Überprüfung die gleichen Maßstäbe angesetzt werden, wie im Falle einer Steuerprüfung. Wir betonen ausdrücklich, dass wir keine Garantie für die Anerkennung elektronischer
Fahrtenbücher bei den Finanzämtern geben können.
TravelControl gibt es gleich hier in unserem Online-Shop. Mit wenigen Klicks bestellen:
Persönliche Beratung oder ggfs. offene Fragen beantwortet unser Support-Team kompetent und hilft Ihnen gern weiter. Bitte ergänzen Sie das Kontaktformular nun mit den notwendigen Daten ...
Wem das noch zu aufwändig ist, trägt einfach Telefonnummer sowie Namen in das Formular und wird in Kürze von uns angerufen.